Spenden mit Steuervorteil: Gutes tun in der Weihnachtszeit

Die Vorweihnachtszeit weckt nicht nur die festliche Stimmung, sondern auch die Großzügigkeit der Deutschen. Laut Statistischem Bundesamt werden rund 20 Prozent aller Spenden im Advent geleistet. Doch nicht nur aus Nächstenliebe sollte gespendet werden, denn Spenden können auch steuerlich belohnt werden. Wie genau das funktioniert, welche Beträge gespendet werden müssen und wie man sich vor Abzocke schützen kann, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in einer aktuellen Pressemitteilung. Lesen Sie jetzt den ganzen Artikel, um mehr darüber zu erfahren.

Bremen (VBR). Weihnachtszeit ist Spendenzeit: Wie man mit Steuervorteilen Gutes tun kann

Regenstauf (ots) – In der Weihnachtszeit steigt die Spendenbereitschaft enorm an. Laut dem Statistischen Bundesamt werden rund 20 Prozent der jährlichen Spenden in diesem Zeitraum getätigt. Die vorweihnachtliche Stimmung öffnet die Herzen der Menschen und fördert Solidarität und Großzügigkeit in der deutschen Gesellschaft. Dabei können freiwillige Spenden ohne Gegenleistung steuerlich belohnt werden.

Aber wie viel muss oder kann man spenden? Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern können Spenden an steuerbegünstigte Körperschaften im Inland oder EU-/EWR-Ausland als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Organisationen in anderen Ländern sind hierzulande nicht für einen Steuerabzug zugelassen. Um von einem steuerlichen Vorteil zu profitieren, muss der allgemeine Pauschbetrag von 36 Euro pro Jahr überschritten werden. In einer Ehe verdoppelt sich dieser Betrag. Zudem darf die Summe der Spenden bis zu 20 Prozent der Einkünfte ausmachen. Überschüssige Spenden können auf das folgende Jahr übertragen werden und somit die Steuerlast in Zukunft weiter reduzieren.

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Für Einzelspenden unter 300 Euro reicht in der Regel der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg als Nachweis aus. Bei höheren Beträgen wird jedoch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster von der Empfängerorganisation benötigt. Diese Bescheinigung muss jedoch nicht automatisch dem Finanzamt vorgelegt werden, sondern nur auf Nachfrage. Es besteht eine Belegvorhaltepflicht für Steuerpflichtige.

Nicht jede Organisation ist steuerlich anerkannt. Steuerlich absetzbar sind nur Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und bestimmte Kriterien erfüllen. Um sicherzustellen, dass Spendengelder gut angelegt sind, kann ein Blick auf das Impressum der Organisation helfen. Hier wird in der Regel auf die Steuerbegünstigung durch das Finanzamt hingewiesen. Transparenz, etwa durch einen jährlichen Jahresbericht, sowie das DZI-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen, können ebenfalls Anhaltspunkte für Seriosität sein. Obwohl nicht alle Wohlfahrtsorganisationen geprüft werden können, sind kleinere Vereine nicht automatisch unseriös.

Im Jahr 2024 soll es ein zentrales Spendenregister vom Bundeszentralamt für Steuern geben, das Verbrauchern den Zugang zu allen steuerbegünstigten Organisationen ermöglicht. Dieses Register wird es Spendern erleichtern, seriöse Organisationen zu finden und sicherzustellen, dass ihre Spenden effektiv eingesetzt werden.

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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist eine Organisation, die Hilfestellung bei steuerlichen Fragen bietet und Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland bei ihrer Steuererklärung unterstützt. Sie gibt Ratschläge und Informationen rund um das Thema Steuern und gibt Auskunft über steuerliche Vorteile, wie auch in Bezug auf Spenden.

Die Weihnachtszeit ist eine ideale Gelegenheit, um anderen zu helfen und Gutes zu tun. Durch Spenden können wir Menschen in Not, Tieren und der Umwelt helfen. Gleichzeitig können wir von Steuervorteilen profitieren und somit einen doppelten Effekt erzielen. Es lohnt sich also, in dieser besonderen Zeit großzügig zu sein und diejenigen zu unterstützen, die unsere Hilfe am dringendsten benötigen.

Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 5040147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

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Mit Steuervorteil Gutes tun | Presseportal

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Pressemeldung:Spenden mit Steuervorteil: Gutes tun in der Weihnachtszeit

14 Antworten

  1. Ich finde Spenden mit Steuervorteil total überbewertet. Einfach aus Nächstenliebe spenden, ohne Erwartungen!

  2. Also ich finde ja, dass Spenden mit Steuervorteil total überbewertet werden. Einfach nur Geldverschwendung!

    1. Da scheint jemand nicht viel Verständnis für soziales Engagement und Solidarität zu haben. Steuervorteile können helfen, mehr Geld für wichtige Projekte zu generieren. Vielleicht sollte man erstmal über die Bedeutung von Spenden nachdenken, bevor man sie als Geldverschwendung abstempelt.

  3. Also ich finde es total überbewertet, Steuervorteile für Spenden zu bekommen. Einfach nur Geld rausschmeißen!

    1. Ich bin anderer Meinung. Steuervorteile können Menschen dazu ermutigen, mehr zu spenden und so bedürftigen Menschen zu helfen. Es ist wichtig, dass wir alle unseren Teil dazu beitragen.

  4. Also, ich finde ja, dass Spenden mit Steuervorteil total überbewertet sind. Wer braucht schon Geld zurück?

    1. Sorry, aber das ist wirklich egoistisch und kurzsichtig. Spendengelder sollten Menschen helfen, die dringend Unterstützung brauchen, nicht dem eigenen Luxus dienen. Es gibt bereits genug Ungleichheit in der Welt. Lassen Sie uns lieber gemeinsam für eine gerechtere Gesellschaft kämpfen.

    1. Das ist eine sehr oberflächliche Sichtweise. Spenden mit Steuervorteil bieten auch Normalverdienern die Möglichkeit, Gutes zu tun. Es geht nicht nur darum, das Gewissen zu beruhigen, sondern um Solidarität und Unterstützung für wichtige Projekte.

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