DUH und NABU gegen LNG-Terminal Rügen: Kampf um Meeresschutz
Leipzig, 25. April 2024 – In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden, dass der Bau und Betrieb der Anbindungspipeline für das kontrovers diskutierte LNG-Terminal vor Rügen ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung fortgeführt werden darf. Diese Entscheidung stößt bei Umweltverbänden, insbesondere der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), auf heftige Kritik. Beide Organisationen hatten gegen die Genehmigung der Pipeline geklagt, in der Befürchtung, dass der Bau und Betrieb der Pipeline zu unwiederbringlichen Schäden an der unterseeischen Flora und Fauna der Ostsee führt. Mit der Sorge um zerstörte Riffe, gefährdete Heringslaichgebiete und Vogelrastplätze im Blick, prüfen DUH und NABU nun, welche rechtlichen Schritte sie gegen das LNG-Terminal in Mukran, das sie als unnötiges Projekt betrachten, einleiten können.